Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig seit Januar 2024, gibt Mindestanforderungen für die Dämmdicke von Rohrleitungen und Armaturen vor. Den Regelfall stellt die sogenannte 100%-Dämmung dar. Das heißt alle warmgehenden Rohrleitungen wie Heizungsleitungen, Trinkwasserleitungen warm inkl. Zirkulationsleitungen sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht.

Damit sind auch „Armaturen“ wie unsere Magnetitfilter der MAGella-Reihe gemeint. Nach der Anlage 8 zu den §§ 69 und 70 des GEG muss die Dämmstärke hier 50 % der Rohrleitung haben. Mit unseren Isolierungen für die #Magnetitfilter MAGella MG100 und #MAGella MG200 übertreffen wir die vom GEG geforderten Dämmstärken. Die #Isolierungen sind ganz einfach zum Nachrüsten im Handel erhältlich.